KI und Geistiges Eigentum (Kunstmuseum Basel, Freitag, 5. Mai 2023, 10:30-12:00)

Termin

KI und Geistiges Eigentum

Freitag, 5. Mai 2023, 10:30-12:00

Kunstmuseum Basel

  • Bernhard Witz hat einen neuen Termin erstellt:

    Zitat

    Die grossen Fortschritte im Bereich der «Künstlichen Intelligenz» (KI) sorgen aktuell für viel Aufsehen. Auch der Kunstbetrieb und Museen sind von dieser Entwicklung betroffen. Es ist also Zeit für eine Diskussion darüber: Was bedeutet es beispielsweise, wenn Kunstwerke geschaffen werden, die keine Urheber mehr haben? Als Gast begrüssen wir Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht beim Institut für Geistiges Eigentum. Moderiert wird das Gespräch von Bruno Jehle. Die Veranstaltung findet im kleinen Rahmen im Kunstmuseum Basel statt. Die Teilnehmenden können sich aktiv an dem Gespräch beteiligen. Es hat noch ein paar wenige Plätze frei. Falls sich jemand aus diesem Forum dafür interessiert, könnt ihr euch direkt bei mir melden.

  • Bernhard Witz

    Hat den Titel des Themas von „KI und Geistiges Eigentum (Freitag, 5. Mai 2023, 10:30-12:00)“ zu „KI und Geistiges Eigentum (Kunstmuseum Basel, Freitag, 5. Mai 2023, 10:30-12:00)“ geändert.
    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Die Veranstaltung war aus meiner Sicht sehr spannend und es gab ganz unterschiedliche Positionen und Sichtweisen auf das Thema. Klar wurde, dass wir ganz am Anfang einer neuen Ära stehen und noch viele Fragen offen sind. Als Einblick zu der Veranstaltung hier eine persönliche Zusammenstellung einiger Aussagen, die mir von dem Vortrag und der Diskussion danach geblieben sind.


    Die anwesenden Urheberrechtsexperten waren der Meinung, dass der persönliche Aspekt verloren geht, wenn generative KI zum Einsatz kommt. Die Werke würden dadurch den Urheberrechtsschutz verlieren. Wenn die Werke weiterverarbeitet werden, könne nur der zusätzlich veränderte Teil des Werkes geschützt werden. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) habe bisher keinen Druck wahrgenommen, eine Schutzausdehnung des Urheberrechtes zu erzielen, um generative Werke schützen zu können. (Das IGE hat übrigens keine politische Meinung. Es erstellt u.a. Berichte im Auftrag des Bundesrates).


    Hingegen gibt es bereits Kunstschaffende und Content-Plattformen, die sich gegen KI-Generatoren wehren, die urheberrechtlich geschütztes Material als Trainingsdaten verwenden. Diese Klagen sind umstritten, weil es bei den Resultaten nicht um eine einfache Kopie bestehender Werke geht. Die Trainingsdaten werden eher als «Inspiration» für das Generieren neuer Werke verwendet. Es wird spannend sein, wie die Gerichte in dieser Frage entscheiden werden. Möglicherweise muss die Verwendung auf gemeinfreie Werke beschränkt werden, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Zudem gibt es bereits die Forderung von Presseverlagen in der Schweiz für Vergütungen, weil ChatGPT und ähnliche Systeme ihre Texte analysieren. Das könnte eine Türe für weitere Klagen öffnen. Google und andere werden wahrscheinlich versuchen, dies zu verhindern.


    Nach dem Vortrag von Emanuel Meyer zum Urheberrecht und seiner Einschätzung zum Thema KI, fand eine lebhafte Diskussion statt. Ein Teil der Anwesenden befürchteten, dass Kulturschaffende bald keinen Anreiz mehr hätten um neue Werke zu schaffen, wenn diese nicht mehr ausreichend geschützt seien. Keine Einigkeit gab es auch darüber, ob mit KI neue und qualitativ hochstehende Werke geschaffen werden können. Ein Teil der Teilnehmenden fand, dass die generierten Resultate enttäuschend seien und jeweils nur bestehende Werke neu zusammenstellen würden, was nicht besonders inspirierend sei. Die Bezeichnung des «stochastischen Papageis» wurde zitiert. Als Beispiel wurde die unvollendete Symphonie von Beethoven genannt, die mittels KI fertiggestellt wurde und keine neuen und spannenden Elemente enthalten würde.


    Ein anwesender Software-Entwickler, der zuvor die Funktionsweisen von KI-Systemen erläutert hatte, war der Meinung, dass neuere KI-Systeme durchaus in der Lage sein werden, neue Innovationen zu schaffen. Er meinte, wenn ein Mensch nur Beethoven höre, würde er wohl auch nur Musik machen wie Beethoven. Ein Kind würde auch nicht alleine reden lernen. Es wurde auch erwähnt, dass kürzlich ein mit KI generiertes Bild einen renommierten Fotowettbewerb gewonnen hat. Jemand bemerkte zudem, dass sich Kulturschaffende immer schon durch bestehender Kultur inspirieren liessen und ihre Werke nicht aus dem Nichts erschaffen haben.


    Es wurde sogar die provokante These geäussert, dass der Mensch der KI vielleicht gar nicht so viel überlegen sei. Auch Menschen würden bekannte Muster in einem neuen Zusammenhang neu zusammenstellen. Eine Art kultureller Werkgenerator, der aus allen vorhandenen Symbolen neue Werke erschaffen würde, sollte theoretisch auch in der Lage sein, irgendwann ein neues, inspirierendes Werk zu erschaffen.


    Ich selber bin der Meinung, dass KI-Generatoren ein weiteres digitales Werkzeug sind, das neuartige, kreative Werke hervorbringen wird. Es gab auch schon früher Menschen, die sich nicht vorstellen konnten, dass man mit Computern Kunst erschaffen kann oder die der Meinung waren, dass elektronische Musik keine «richtige» Musik sei. Die Remix-Kultur hat aus meiner Sicht auch nicht zu weniger Kreativität geführt. Ich wage zu bezweifeln, dass generativ erstellte Werke generell keine schöpferische Höhe haben und dadurch urheberrechtlich nicht geschützt werden können. Allerdings würde ich es begrüssen, wenn das aktuelle Urheberrecht durch die aktuelle Entwicklung überdenkt wird und die Schutzschwelle wieder erhöht wird. Wieso nicht-individuelle Fotografien geschützt sein sollten aber kreative KI-Werke nicht, erschliesst sich mir beispielsweise nicht. Vielleicht wäre eine Art «Fair Use» wie beim US-amerikanischen Copyright eine mögliche Lösung. Generative KI-Werke werden aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass bisherige Kunstformen verschwinden oder ihren Wert verlieren. Aber sie werden unsere Sicht auf die Kultur verändern.

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